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Entlastungsleistung – Entlastung für pflegende Angehörige

Der Gesetzgeber hat eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen vorgesehen, die sog. Entlastungsleistungen. Monatlich können Sie Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro beanspruchen.

Entlastung für pflegende Angehörige, wie komme ich da dran?

Vorab, es handelt sich um eine Sachleistung, der Betrag wird nicht bar ausgezahlt. Sie können einen Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst beauftragen.

… die gute Nachricht dennoch .. 

JE NACH BUNDESLAND (NRW GEHÖRT DAZU) ÜBER DIE NACHBARSCHAFTHILFE IST DER BETRAG EBEN DOCH ABRUFBAR, WENN SIE EINE BEZUGSPERSON HABEN (ausgeschlossen Verwandte bis zum 2. Grad oder häusliche Gemeinschaft), DIE AN EINER PFLEGESCHULUNG TEILGENOMMEN HAT.

Beispiel rechnerisch

Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 295,00 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie erhalten von der Pflegekasse monatlich 125,00 Euro, dies entspricht einem Jahresanspruch von 1.500,00 Euro. Sie erzielen einen Mehrwert von 1.205,00 Euro

TIP ! Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 verfallen nicht am 30.06.20, sondern am 30.09.20 durch die COVID 19 Reform. 

Was ist nun zu tun?

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie kostenlos. Gerne können Sie bei uns auch die Pflegeschulung buchen.

Wichtig für Sie als pflegender Angehöriger, passen Sie auch gut auf sich auf!

Die Pflege eines Angehörigen ist oftmals eine Herausforderung. Die eigenen Bedürfnisse werden in den Hintergrund gestellt. Ein Zuviel an Überlastung bis hin auch zu einer Überforderung merken Sie dann, deshalb achten Sie bitte unbedingt auf die Alarmsignale Ihres Körpers., wie z.B.

  • Müdigkeit

  • Reizbarkeit

  • Konzentrationsschwierigkeiten

  • Kopfschmerzen

  • Unzufriedenheit

  • Herz-Kreislauf Beschwerden

  • Usw.

 

Wünschen Sie auch hierzu weitere Informationen, Prävention, Schulung (auch online möglich) so haben wir hier einen Ansprech- und Kooperationspartner aus unserer Mitte für Sie.

Szczęśliwy portret
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