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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich kostenlos – Jahresanspruch 480,00 Euro

Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern.

Dabei gelten drei Voraussetzungen:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad mindestens Grad 1

  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.

  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Sie haben einen Anspruch auf Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schürzen usw. Des Weiteren erhalten Sie auch waschbare Bettschutzeinlagen.

Diese Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson.

Pandemie Sonderlösung

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag das „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet und Anpassung, d.h. einen vereinfachten Umgang, bis zum 30. September 2020 beschlossen.

Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung, rückwirkend zum 1. April 2020 eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wurde auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert.

Lassen Sie sich von uns umfassend beraten.

Apothekerin
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