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Pflegeschulungen – Nachbarschaftshilfe
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Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf die sogenannte Entlastungsleistung,

ABER nur dann, wenn nachwiesen wird, dass die zur Entlastung eingesetzte Person geschult und volljährig ist!

Mit der Pflegeschulung können Sie die monatlichen Entlastungsleistungen von 125,00 Euro in eine Geldleistung umwandeln, dies entspricht einer Geldleistung von 1.500,00 Euro jährlich zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld.

Privatpersonen, (eine Vorbildung oder Ausbildung im Bereich Pflege ist NICHT ERFORDERLICH!) können durch eine Pflegeschulung qualifiziert werden. Wir bieten Ihnen diese Leistung als Online Schulung an. Wir schneiden die Schulung individuell auf das Krankheitsbild der zu pflegenden Person zu, ebenso erhalten Sie weitere wichtige Rahmeninformationen zum Thema Pflege.

TIP: Auch wenn Sie aktuell noch nicht Nachbarschaftshelfer sind und vielleicht erst in Zukunft eine zu pflegende Person unterstützen, können Sie die Online Schulung bereits machen.

WICHTIG: Der Betrag ist eine Aufwandsentschädigung, es handelt sich somit um keine Lohnleistung oder Einkommen, es entsteht daher auch keine Steuerpflicht, ebenso wird der Betrag auch nicht auf Leistungen von Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) oder Sozialhilfeleistungen angerechnet. 

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Pflege eines älteren Menschen
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