Schwerbehindertenausweis
Diesen gibt es nur auf Antrag (z.B. beim zuständigen Versorgungsamt) und nach Feststellung eines Grades der Behinderung von 50 und mehr im Antragsverfahren.
Mit dem Ausweis weisen Sie Ihre Berechtigung der Inanspruchnahme sogenannter Nachteilsausgleiche nach.
Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen besonderen Kündigungsschutz für ihren Arbeitsplatz, bekommen z.B. auch Zusatzurlaub. Auch gibt es Vergünstigungen z.B. für Schwimmbäder, Museen, Veranstaltungen, den Personennahverkehr etc.
Lassen Sie sich von uns beraten.
Tip!
Der Schwerbehindertenausweis ist bis zu fünf Jahre gültig, nur in Ausnahmefällen auch unbefristet. Bitte kontrollieren Sie die Daten des Ausweises und stellen rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung.
Um dass z.B. Studenten den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können, ist nicht zwingend ein Schwerbehindertenausweis erforderlich, oftmals reicht ein ärztliches Gutachten über die Behinderung. Ermitteln Sie hiert (externer Link) Ihren möglichen Nachteilsausgleich (mit Suchfunktion!) über:
Ebenso ist der Schwerbehindertenausweis auch nicht verpflichtend, Sie selbst entscheiden, ob Sie ihn beantragen möchten.