Das Widerspruchsverfahren
Nun haben Sie den Bescheid vom MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) auf Ihren Pflegeantrag oder vielleicht auch auf Ihren Höherstufungsantrag erhalten, mit einem Ergebnis was Sie entweder fassungslos, zumindest aber höchst unzufrieden oder vielleicht auch wütend oder traurig macht? Ablehnung komplett oder einen Pflegegrad, den Sie für ungerecht halten .. und jetzt?
Nun, damit sind Sie nicht allein .. was tun Sie? Zögern? Akzeptieren? Wütend sein? Aufgeben? Oder dann ist das ebenso, die werden schon Recht haben?
Lösung:
Uns, die Pflegegradretter anrufen .. Unser Team hat schon viele Gutachten geprüft und erfolgreich gegen „Fehleinschätzungen“ Widerspruch eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs ist aufwendig und die hierfür anzuwendenden Richtlinien haben es in sich und werden vom Laien meist falsch verstanden, weil das notwendige Fachwissen fehlt.
Ebenso muss der Widerspruch regulär binnen 4 Wochen nach Kenntniserlangung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse schriftlich eingereicht werden! Eine ausführliche Begründung ist erforderlich, damit der MDK nochmals beauftragt wird.
Verhindern Sie, dass auch Sie oder Ihre Angehörigen für die Pflegesituation keine oder zu geringe Leistungen erhalten.
Lassen Sie Ihr Pflegegutachten durch uns unabhängig prüfen, rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen zur Seite.